Verkehrssicherung in Heidenheim an der Brenz

Verkehrssicherung in Heidenheim an der Brenz. Von der Planung bis zur sicheren Baustelle

Eine Baustelle am Straßenrand, ein Autokran auf der Fahrbahn, eine Arbeitsbühne auf dem Gehweg oder Tiefbauarbeiten an einer Zufahrt: Sobald Arbeiten den öffentlichen Verkehrsraum beeinflussen, muss nicht nur die eigentliche Arbeit geplant werden. Ebenso wichtig ist eine fachgerechte Verkehrssicherung.

Wir unterstützen Unternehmen, Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Kommunen, Netzbetreiber, Industrieunternehmen und weitere Auftraggeber bei der Verkehrssicherung in Heidenheim an der Brenz, im gesamten Landkreis Heidenheim und im Ostalbkreis.

Dabei begleiten wir Projekte je nach Anforderung von der Planung und Vorbereitung über Verkehrszeichenpläne und die erforderliche Absicherung bis zum Aufstellen, Kontrollieren und späteren Abbauen der Verkehrssicherung.

Verkehrssicherung in Heidenheim an der Brenz. Sapper Dienstleistungen

Was versteht man unter Verkehrssicherung?

Verkehrssicherung umfasst Maßnahmen, mit denen Arbeitsstellen, Baustellen und andere vorübergehende Einschränkungen im öffentlichen Verkehrsraum abgesichert und Verkehrsteilnehmer sicher an diesen Bereichen vorbeigeführt werden.

Dabei geht es nicht ausschließlich um den Autoverkehr. Auch Fußgänger, Radfahrer, Anwohner, Lieferverkehr, öffentlicher Personennahverkehr und Baustellenpersonal müssen berücksichtigt werden.

Eine professionelle Verkehrssicherung kann beispielsweise erforderlich sein bei:

  • Straßen- und Tiefbauarbeiten
  • Kanal-, Glasfaser- und Leitungsbau
  • Arbeiten an Strom-, Gas- und Wassernetzen
  • Hochbauprojekten
  • Dach- und Fassadenarbeiten
  • Baumarbeiten
  • Arbeiten mit Arbeitsbühnen
  • Autokran- und Mobilkraneinsätzen
  • Container- und Materialaufstellungen
  • Gerüstbau
  • Montagearbeiten
  • Sanierungsarbeiten
  • Schwertransporten und besonderen Anlieferungen
  • Veranstaltungen
  • temporären Straßensperrungen
  • Gehweg- oder Fahrbahnsperrungen
  • Arbeiten an Brücken und Ingenieurbauwerken

Damit wird Verkehrssicherung zu einem wichtigen Bestandteil zahlreicher Bau-, Montage- und Infrastrukturprojekte.

Verkehrssicherung in Heidenheim: Welche Leistungen übernehmen wir?

Je nach Projekt und behördlicher Anordnung kann eine Verkehrssicherung sehr unterschiedlich aussehen.

Deshalb betrachten wir zunächst die konkrete Situation vor Ort. Entscheidend sind unter anderem Straßenart, Verkehrsaufkommen, zulässige Geschwindigkeit, verfügbare Fahrbahnbreite, Fuß- und Radverkehr, Dauer der Arbeiten sowie die benötigte Arbeitsfläche.

Darauf aufbauend können wir die erforderlichen Maßnahmen koordinieren.

Verkehrszeichenpläne

Ein Verkehrszeichenplan stellt dar, wie eine Arbeitsstelle abgesichert und der Verkehr geführt werden soll.

Darin können beispielsweise Verkehrszeichen, Absperrungen, Leitbaken, Fahrstreifen, Umleitungen, mobile Lichtsignalanlagen, Haltverbote sowie Bereiche für Fußgänger und Radfahrer dargestellt werden.

Gerade bei komplexeren Baustellen ist eine durchdachte Planung entscheidend. Schließlich muss nicht nur ausreichend Arbeitsraum vorhanden sein. Gleichzeitig muss die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigt werden.

Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO

Wer Arbeiten durchführt, die Auswirkungen auf den Straßenverkehr haben, kann nicht eigenmächtig Verkehrszeichen aufstellen oder eine Straße sperren.

§ 45 Abs. 6 StVO schreibt vor, dass Unternehmer vor Beginn entsprechender Arbeiten von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen müssen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr gegebenenfalls beschränkt, geleitet oder geregelt wird. Bauunternehmen müssen hierzu einen Verkehrszeichenplan vorlegen.

Die endgültige Entscheidung über die verkehrsrechtlichen Maßnahmen liegt daher bei der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Wir können unsere Kunden bei der Vorbereitung und praktischen Umsetzung unterstützen. Dadurch lassen sich Planung, Genehmigung und tatsächliche Absicherung besser aufeinander abstimmen.

Wichtig: Die konkrete Genehmigung beziehungsweise verkehrsrechtliche Anordnung wird von der zuständigen Behörde erteilt. Welche Behörde zuständig ist, hängt unter anderem von Straße, Kommune und Maßnahme ab.

RSA 21: Grundlage für die Sicherung von Arbeitsstellen

Eine zentrale technische Grundlage bilden die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen – RSA 21.

Die RSA 21 haben die früheren RSA 95 ersetzt. Das Bundesministerium veröffentlichte die aktuelle Fassung mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 24/2021.

Auch Baden-Württemberg hat die RSA 21 für die Straßenbaubehörden bei Bundes- und Landesstraßen eingeführt. Städten, Gemeinden und Landkreisen wird die Anwendung für Straßen in eigener Baulast ebenfalls empfohlen.

Die RSA unterscheiden unterschiedliche Situationen und Arbeitsstellen. Deshalb reicht es nicht aus, einfach einige Schilder und Leitbaken vor einer Baustelle aufzustellen.

Die tatsächliche Sicherung muss zur konkreten Verkehrs- und Arbeitssituation passen.

StVO und Verkehrseinrichtungen

Zusätzlich ist die Straßenverkehrs-Ordnung zu berücksichtigen.

§ 43 StVO definiert verschiedene Verkehrseinrichtungen. Dazu gehören beispielsweise Schranken, Absperrgeräte und Leiteinrichtungen.

In Anlage 4 zur StVO werden unter anderem Absperrschranken, Leitbaken, Leitschwellen, Leitborde, Leitkegel sowie fahrbare Absperrtafeln aufgeführt.

Welche dieser Einrichtungen eingesetzt werden, hängt jedoch vom konkreten Projekt und insbesondere von der verkehrsrechtlichen Anordnung ab.

ASR A5.2: Nicht nur den Verkehr, sondern auch Beschäftigte schützen

Verkehrssicherung bedeutet nicht ausschließlich Schutz für vorbeifahrende Verkehrsteilnehmer.

Ebenso müssen Beschäftigte geschützt werden, die unmittelbar neben dem fließenden Verkehr arbeiten.

Hierfür ist insbesondere die ASR A5.2 – Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen relevant.

Sie behandelt unter anderem Sicherheitsabstände und die räumliche Trennung zwischen Arbeitsbereichen und vorbeifließendem Verkehr.

Bei Straßenbaustellen kürzerer Dauer können beispielsweise Leitbaken, Leitkegel, fahrbare Absperrtafeln, Warneinrichtungen oder Lichtzeichenanlagen eingesetzt werden. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt wiederum von der jeweiligen Situation ab.

Damit treffen bei einer professionellen Baustelleneinrichtung zwei Ziele aufeinander:

sichere Verkehrsführung und sicherer Arbeitsplatz.

Fachkenntnisse und MVAS

Bei der Verkehrssicherung spielen außerdem entsprechende Fachkenntnisse eine wichtige Rolle.

Das MVAS 99 – Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen behandelt unter anderem Rechtsgrundlagen, fachtechnische Kenntnisse, praktische Ausführung, Arbeitssicherheit und Umweltschutz.

Gerade deshalb sollte die Absicherung öffentlicher Verkehrsflächen nicht improvisiert werden.

Baustellenabsicherung in Heidenheim an der Brenz

In Heidenheim treffen unterschiedliche Verkehrs- und Arbeitssituationen aufeinander.

Eine kleine Arbeitsstelle innerhalb eines Wohngebietes stellt beispielsweise andere Anforderungen als Arbeiten an einer stark befahrenen Durchgangsstraße. Ebenso unterscheidet sich ein kurzfristiger Einsatz einer Arbeitsbühne von einer längerfristigen Tiefbaustelle.

Wir planen deshalb projektbezogen.

Mögliche Leistungen sind beispielsweise:

Planung und Vorbereitung:
Prüfung der Arbeitssituation, Abstimmung des benötigten Arbeitsbereichs sowie Vorbereitung der erforderlichen Verkehrssicherung.

Verkehrszeichenplanung:
Erstellung beziehungsweise Vorbereitung geeigneter Verkehrszeichenpläne entsprechend der konkreten Situation.

Baustellenabsicherung:
Bereitstellung und Aufstellung der benötigten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen entsprechend der behördlichen Vorgaben.

Teil- und Vollsperrungen:
Umsetzung genehmigter Fahrbahn-, Gehweg- oder Straßenabsperrungen.

Umleitungsbeschilderung:
Aufbau einer angeordneten Umleitungsstrecke einschließlich der erforderlichen Beschilderung.

Mobile Lichtsignalanlagen:
Temporäre Ampelanlagen können beispielsweise eingesetzt werden, wenn Verkehrsströme abwechselnd durch einen eingeengten Straßenbereich geführt werden müssen.

Haltverbotsbereiche:
Temporäre Haltverbote können beispielsweise für Baustellen, Kraneinsätze, Anlieferungen oder Montagearbeiten notwendig sein.

Fußgänger- und Radverkehr:
Auch sichere Wege für Fußgänger und Radfahrer müssen in der Planung berücksichtigt werden.

Aufbau und Abbau:
Nach Freigabe beziehungsweise entsprechend der Anordnung wird die Verkehrssicherung eingerichtet und nach Abschluss der Arbeiten wieder entfernt.

Kontrolle und Unterhaltung:
Eine eingerichtete Verkehrssicherung muss während ihres Einsatzes ordnungsgemäß erhalten und entsprechend den einschlägigen Anforderungen kontrolliert werden.

Verkehrssicherung für Arbeitsbühnen und Autokrane

Ein häufig unterschätzter Anwendungsfall sind Arbeitsbühnen und Autokrane im öffentlichen Verkehrsraum.

Muss beispielsweise eine LKW-Arbeitsbühne teilweise auf einer Fahrbahn oder einem Gehweg aufgestellt werden, reicht es nicht aus, das Fahrzeug einfach mit Warnleuchten abzusichern.

Dasselbe gilt für einen Autokran, dessen Abstützungen, Arbeitsbereich oder benötigte Sicherheitsfläche in öffentliche Verkehrsflächen hineinreichen.

Je nach Situation können dann unter anderem eine Fahrbahneinengung, Gehwegsperrung, Haltverbotszone, Teilsperrung oder sogar Vollsperrung notwendig werden.

Deshalb lohnt es sich, Arbeitsgerät und Verkehrssicherung gemeinsam zu planen.

So kann bereits vor dem Einsatz geklärt werden, wie viel Platz tatsächlich benötigt wird.

Verkehrssicherung für Tiefbau, Glasfaser und Leitungsbau

Gerade bei Tiefbauprojekten entstehen besondere Anforderungen.

Offene Gräben, Baugruben, Maschinen, Materiallager und Baustellenfahrzeuge befinden sich teilweise unmittelbar neben dem fließenden Verkehr.

Die ASR A5.2 sieht deshalb abhängig von Geschwindigkeit und Gefährdung entsprechende Schutzmaßnahmen und Sicherheitsabstände vor. Bei bestimmten Situationen können auch transportable Schutzeinrichtungen erforderlich sein.

Typische Auftraggeber kommen beispielsweise aus den Bereichen:

Tiefbau, Straßenbau, Glasfaserausbau, Energieversorgung, Telekommunikation, Kanalbau, Wasserbau und kommunale Infrastruktur.

Verkehrssicherung für Handwerk und Montageunternehmen

Nicht jede Verkehrssicherung betrifft eine klassische Straßenbaustelle.

Ein Dachdecker benötigt möglicherweise eine LKW-Arbeitsbühne vor einem Gebäude. Ein Fassadenbauer braucht Arbeitsfläche am Straßenrand. Ein Fensterbauer benötigt Platz für einen Kran. Ein Elektrounternehmen arbeitet an einer Straßenbeleuchtung.

Auch solche vergleichsweise kurzen Arbeiten können den öffentlichen Verkehrsraum beeinflussen.

Deshalb unterstützen wir auch Handwerks- und Montageunternehmen bei temporären Verkehrssicherungsmaßnahmen.

Von Heidenheim aus im gesamten Landkreis Heidenheim

Unsere Verkehrssicherung bieten wir nicht nur in der Stadt Heidenheim an der Brenz an.

Wir sind im gesamten Landkreis Heidenheim tätig.

Der Landkreis besteht aus elf Städten und Gemeinden. Dazu gehören Heidenheim an der Brenz, Giengen an der Brenz, Herbrechtingen, Niederstotzingen, Dischingen, Gerstetten, Hermaringen, Königsbronn, Nattheim, Sontheim an der Brenz und Steinheim am Albuch.

Damit unterstützen wir Projekte unter anderem bei:

Verkehrssicherung Heidenheim an der Brenz
Verkehrssicherung Giengen an der Brenz
Verkehrssicherung Herbrechtingen
Verkehrssicherung Niederstotzingen
Verkehrssicherung Dischingen
Verkehrssicherung Gerstetten
Verkehrssicherung Hermaringen
Verkehrssicherung Königsbronn
Verkehrssicherung Nattheim
Verkehrssicherung Sontheim an der Brenz
Verkehrssicherung Steinheim am Albuch

Dadurch können Unternehmen einen Ansprechpartner für Projekte im gesamten Kreisgebiet nutzen.

Verkehrssicherung im gesamten Ostalbkreis

Auch der Ostalbkreis gehört zu unserem Einsatzgebiet. Der Landkreis umfasst insgesamt 42 Städte und Gemeinden.

Wir bieten Verkehrssicherung deshalb auch in folgenden Orten an:

Aalen, Abtsgmünd, Adelmannsfelden, Bartholomä, Böbingen an der Rems, Bopfingen, Durlangen, Ellenberg, Ellwangen (Jagst), Eschach, Essingen, Göggingen, Gschwend, Heubach, Heuchlingen, Hüttlingen, Iggingen, Jagstzell, Kirchheim am Ries, Lauchheim, Leinzell, Lorch, Mögglingen, Mutlangen, Neresheim, Neuler, Obergröningen, Oberkochen, Rainau, Riesbürg, Rosenberg, Ruppertshofen, Schechingen, Schwäbisch Gmünd, Spraitbach, Stödtlen, Täferrot, Tannhausen, Unterschneidheim, Waldstetten, Westhausen und Wört.

Damit decken wir sowohl die größeren Wirtschaftszentren Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen als auch kleinere Gemeinden und ländlich geprägte Projektstandorte ab.

Wer benötigt professionelle Verkehrssicherung?

Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an gewerbliche und institutionelle Auftraggeber.

Dazu können gehören:

  • Bauunternehmen
  • Tiefbauunternehmen
  • Straßenbauunternehmen
  • Dachdecker
  • Gerüstbauer
  • Fassadenbauer
  • Elektroinstallateure
  • Glasfaserunternehmen
  • Telekommunikationsunternehmen
  • Energieversorger
  • Netzbetreiber
  • Garten- und Landschaftsbauer
  • Baumpflegeunternehmen
  • Montageunternehmen
  • Industrieunternehmen
  • Logistikunternehmen
  • Kommunen und öffentliche Auftraggeber
  • Veranstalter
  • Kranunternehmen
  • Arbeitsbühnenvermieter

Besonders sinnvoll ist eine frühzeitige Abstimmung. Denn wenn für ein Projekt öffentlicher Verkehrsraum benötigt wird, sollte die Verkehrssicherung nicht erst am Morgen des Arbeitseinsatzes geklärt werden.

Wie läuft eine Verkehrssicherung ab?

Ein typisches Projekt lässt sich in mehrere Schritte unterteilen.

1. Projekt prüfen

Wo finden die Arbeiten statt? Wie viel Fläche wird benötigt? Wie lange dauert der Einsatz? Werden Fahrbahn, Gehweg, Radweg oder Parkflächen betroffen?

2. Verkehrssicherung planen

Auf Grundlage der örtlichen Situation wird festgelegt, welche Verkehrsführung sinnvoll und erforderlich ist.

3. Verkehrszeichenplan und Unterlagen vorbereiten

Soweit erforderlich, werden die Unterlagen für die behördliche Anordnung vorbereitet.

4. Behördliche Anordnung

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde entscheidet über die erforderlichen Maßnahmen. Nach § 45 Abs. 6 StVO müssen diese Vorgaben anschließend eingehalten werden.

5. Verkehrssicherung einrichten

Verkehrszeichen, Absperrungen, Leitbaken, mobile Lichtsignalanlagen und weitere Einrichtungen werden entsprechend der genehmigten beziehungsweise angeordneten Verkehrsführung aufgebaut.

6. Verkehrssicherung kontrollieren

Die eingerichtete Sicherung muss während des Projektes ordnungsgemäß erhalten werden.

7. Rückbau

Nach Abschluss der Arbeiten werden die temporären Einrichtungen wieder entfernt und die ursprüngliche Verkehrsführung hergestellt.

Was kostet eine Verkehrssicherung in Heidenheim?

Eine pauschale Antwort ist kaum sinnvoll, weil der Aufwand stark vom Projekt abhängt.

Zu den wichtigsten Faktoren gehören:

  • Dauer der Maßnahme
  • Länge des abzusichernden Bereichs
  • innerörtliche oder außerörtliche Lage
  • Teil- oder Vollsperrung
  • Anzahl der Verkehrszeichen
  • notwendige Absperreinrichtungen
  • Umleitungsstrecke
  • mobile Lichtsignalanlage
  • Haltverbotsbereiche
  • Aufbau- und Abbauaufwand
  • erforderliche Kontrollen
  • Verkehrszeichenplanung
  • besondere Anforderungen der zuständigen Behörde

Eine eintägige Absicherung für einen Arbeitseinsatz ist deshalb nicht mit einer mehrwöchigen Tiefbaumaßnahme vergleichbar.

Am sinnvollsten ist eine projektbezogene Kalkulation.

Warum Verkehrssicherung frühzeitig planen?

Eine gute Verkehrssicherung beginnt nicht mit dem Aufstellen des ersten Schildes.

Sie beginnt mit der Planung.

Wer frühzeitig weiß, welche Arbeitsfläche benötigt wird, kann Verkehrsführung, Maschinen, Materialanlieferung und Baustellenlogistik wesentlich besser koordinieren.

Das kann unnötige Verzögerungen verhindern und gleichzeitig die Sicherheit erhöhen.

Gerade bei Arbeitsbühnen-, Kran-, Tiefbau- oder Montageeinsätzen sollte deshalb bereits während der Einsatzplanung geklärt werden:

Benötigen wir öffentlichen Verkehrsraum?

Wenn die Antwort ja lautet, sollte auch die Verkehrssicherung von Anfang an Bestandteil der Projektplanung sein.

Verkehrssicherung Heidenheim und Ostalbkreis aus einer Hand

Ob kurzfristiger Montageeinsatz oder längerfristige Baustelle: Wir unterstützen Unternehmen bei der professionellen Organisation und Umsetzung der Verkehrssicherung.

Unser Einsatzgebiet umfasst Heidenheim an der Brenz, den gesamten Landkreis Heidenheim sowie den gesamten Ostalbkreis mit Aalen, Schwäbisch Gmünd, Ellwangen und allen weiteren Städten und Gemeinden.

Je nach Projekt unterstützen wir bei Planung, Verkehrszeichenplänen, Baustellenabsicherung, Beschilderung, Sperrungen, Umleitungen, mobilen Lichtsignalanlagen, Haltverbotsbereichen sowie Aufbau, Kontrolle und Rückbau der Verkehrssicherung.

Sie planen Bau-, Montage-, Kran-, Arbeitsbühnen-, Tiefbau- oder Infrastrukturarbeiten in Heidenheim oder im Ostalbkreis?

Dann sollte die Verkehrssicherung möglichst früh in die Projektplanung einbezogen werden. So können Arbeitsfläche, Verkehrsführung, Genehmigung und tatsächlicher Einsatz sinnvoll aufeinander abgestimmt werden.


Häufige Fragen zur Verkehrssicherung in Heidenheim

Wer darf eine Straße für Bauarbeiten sperren?

Eine Straßensperrung kann nicht einfach durch das ausführende Unternehmen festgelegt werden. Bei Arbeiten, die den Straßenverkehr beeinflussen, müssen die erforderlichen Anordnungen der zuständigen Behörde eingeholt werden. Grundlage hierfür ist insbesondere § 45 StVO.

Brauche ich für eine Baustelle eine verkehrsrechtliche Anordnung?

Wenn sich Arbeiten auf den Straßenverkehr auswirken, ist § 45 Abs. 6 StVO zu beachten. Die zuständige Behörde bestimmt unter anderem, wie die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet und wie der Verkehr geführt oder beschränkt wird.

Was ist ein Verkehrszeichenplan?

Ein Verkehrszeichenplan zeigt die geplante Verkehrsführung und die dafür vorgesehenen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen. Bauunternehmen müssen bei Arbeiten im Sinne von § 45 Abs. 6 StVO einen Verkehrszeichenplan bei der zuständigen Behörde vorlegen.

Was bedeutet RSA 21?

RSA 21 steht für die „Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“, Ausgabe 2021. Sie haben die RSA 95 ersetzt und bilden eine wesentliche Grundlage für die Sicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum.

Was ist die ASR A5.2?

Die ASR A5.2 behandelt Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr. Dabei geht es insbesondere um den Schutz der Beschäftigten gegenüber dem vorbeifließenden Verkehr.

Kann eine Arbeitsbühne auf der Straße aufgestellt werden?

Grundsätzlich kann ein Arbeitsbühnen-Einsatz öffentlichen Verkehrsraum beanspruchen. Ob und unter welchen Bedingungen dies zulässig ist, hängt jedoch vom konkreten Standort und den erforderlichen behördlichen Genehmigungen beziehungsweise Anordnungen ab. Die notwendige Verkehrs- und Arbeitssicherung sollte deshalb vor dem Einsatz geklärt werden.

Übernehmen Sie Verkehrssicherung im gesamten Landkreis Heidenheim?

Ja. Unser Einsatzgebiet umfasst Heidenheim an der Brenz sowie Giengen an der Brenz, Herbrechtingen, Niederstotzingen, Dischingen, Gerstetten, Hermaringen, Königsbronn, Nattheim, Sontheim an der Brenz und Steinheim am Albuch.

Bieten Sie Verkehrssicherung auch in Aalen und Schwäbisch Gmünd an?

Ja. Wir sind im gesamten Ostalbkreis tätig. Dazu gehören unter anderem Aalen, Schwäbisch Gmünd, Ellwangen, Bopfingen, Oberkochen, Neresheim, Lorch, Heubach und Lauchheim sowie sämtliche weiteren Gemeinden des Landkreises.

Können auch Vollsperrungen und Umleitungen umgesetzt werden?

Je nach Projekt und behördlicher Anordnung können auch Vollsperrungen, Teilsperrungen und entsprechende Umleitungsbeschilderungen Bestandteil der Verkehrssicherung sein.

Für welche Unternehmen ist die Dienstleistung geeignet?

Die Verkehrssicherung eignet sich insbesondere für Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Tiefbauer, Netzbetreiber, Energieversorger, Telekommunikationsunternehmen, Industrieunternehmen, Montagefirmen, Gerüstbauer, Dachdecker, Baumpfleger sowie Unternehmen, die Arbeitsbühnen oder Krane im öffentlichen Verkehrsraum einsetzen.